Luxemburg-Guide · Kapitel 2 von 10

Aufenthalt: anmelden, und nach drei Monaten bestätigen
Als EU-Bürgerin brauchst du keine Aufenthaltserlaubnis. Zwei Schritte gibt es trotzdem: die Anmeldung bei der Gemeinde gleich nach der Ankunft und die Anmeldebescheinigung vor Ablauf des dritten Monats.
Was geprüft wird
Wie überall in der EU wird nicht geprüft, ob man dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht trägt. Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt sein.
- Zuständig ist die Gemeinde, in der du wohnst
- Mit der Anmeldung entsteht die nationale Kennnummer – sie begleitet dich überall
- Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du das Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen
| Deine Lage | Was du nachweist |
|---|---|
| Angestellt oder selbstständig | Arbeitsvertrag oder Unternehmensnachweis |
| Studium | Einschreibung und ausreichende Mittel |
| Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentner | ausreichende Mittel für dich und deine Angehörigen UND Krankenversicherung |
Die Schritte
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Arbeitsvertrag, Einschreibung oder Nachweis der Mittel
- Nachweis der Krankenversicherung
Sie entsteht mit der Anmeldung und wird für Sozialversicherung, Steuer und Bank gebraucht.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Luxemburg hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.