Foto: Cayambe · CC BY-SA 3.0

Aufenthalt: anmelden, und nach drei Monaten bestätigen

Als EU-Bürgerin brauchst du keine Aufenthaltserlaubnis. Zwei Schritte gibt es trotzdem: die Anmeldung bei der Gemeinde gleich nach der Ankunft und die Anmeldebescheinigung vor Ablauf des dritten Monats.

Was geprüft wird

Wie überall in der EU wird nicht geprüft, ob man dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht trägt. Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt sein.

  • Zuständig ist die Gemeinde, in der du wohnst
  • Mit der Anmeldung entsteht die nationale Kennnummer – sie begleitet dich überall
  • Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du das Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen
Deine LageWas du nachweist
Angestellt oder selbstständigArbeitsvertrag oder Unternehmensnachweis
StudiumEinschreibung und ausreichende Mittel
Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentnerausreichende Mittel für dich und deine Angehörigen UND Krankenversicherung

Die Schritte

3 Schritte
Ankunftserklärung bei der Gemeinde abgebenEinwohnermeldeamt der Wohngemeindeinnerhalb von 8 Tagen nach der Ankunft
Mitbringen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Anmeldebescheinigung beantragenWohngemeindevor Ablauf des 3. Monats
Mitbringen
  • Arbeitsvertrag, Einschreibung oder Nachweis der Mittel
  • Nachweis der Krankenversicherung
Nationale Kennnummer entgegennehmen

Sie entsteht mit der Anmeldung und wird für Sozialversicherung, Steuer und Bank gebraucht.

In deinem Plan

Visum & Aufenthaltsrecht prüfen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

Zu meinem Plan →

Wie es bei anderen lief

Für Luxemburg hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.