Foto: Cayambe · CC BY-SA 3.0

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Pflicht und läuft für alle über dieselbe Kasse: die Gesundheitskasse CNS. Es gibt keine Wahl zwischen Anbietern und keine Trennung in gesetzlich und privat – das ist einfacher als in Deutschland. Der Unterschied liegt in der Abrechnung.

Wie der Zugang entsteht

  • Bei Anstellung meldet dich der Arbeitgeber beim Gemeinsamen Sozialversicherungszentrum CCSS an
  • Selbstständige melden sich dort selbst an
  • Ohne Erwerbstätigkeit ist eine freiwillige Versicherung möglich – sie ist zugleich Voraussetzung für die Anmeldebescheinigung
  • Rentnerinnen und Rentner aus Deutschland: über das Formular S1 der deutschen Krankenkasse

Erstattung statt Karte

Beim Arzt zahlst du die Rechnung und reichst sie bei der CNS ein; erstattet wird der weit überwiegende Teil. Für Krankenhausaufenthalte rechnet die Kasse direkt ab.

Zwischen dem Umzug und der ersten Abrechnung über die CNS vergehen leicht einige Wochen. Halte die europäische Krankenversicherungskarte bereit und kündige deine deutsche Versicherung nicht, bevor die luxemburgische bestätigt ist.

Die Schritte

4 Schritte
Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmenvor dem Umzug
Anmeldung bei der Sozialversicherung prüfenGemeinsames Sozialversicherungszentrum (CCSS)mit Arbeitsbeginn
Bei der Gesundheitskasse CNS registrierenNationale Gesundheitskasse (CNS)
Formular S1 einreichen (bei Rentenbezug)Bei der deutschen Krankenkasse beantragen, in Luxemburg einreichen

In deinem Plan

Krankenversicherung vergleichen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

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Wie es bei anderen lief

Für Luxemburg hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.