Polen-Guide · Kapitel 2 von 10

Als EU-Bürgerin darfst du dich in Polen niederlassen und arbeiten – ohne Visum, ohne Aufenthaltstitel, ohne Arbeitserlaubnis. Was du erledigen musst, sind drei Vorgänge bei zwei Behörden. Sie heißen alle irgendwie „Anmeldung“, und genau daran scheitern die meisten.
Die ersten beiden gehören zusammen, der dritte ist ein eigener Vorgang bei einer anderen Behörde.
| Frist | Behörde | Kosten | |
|---|---|---|---|
| Meldung des Wohnsitzes (zameldowanie) | 30 Tage nach Einzug | Gemeindeamt (urząd gminy) | kostenlos |
| PESEL-Nummer | kommt mit der Meldung | Gemeindeamt | kostenlos |
| Registrierung des Aufenthalts | 3 Monate ab Einreise | Woiwode (urząd wojewódzki) | kostenlos |
Als EU-Bürgerin kannst du das auch online über moj.gov.pl erledigen, wenn du ein Profil Zaufany oder einen elektronischen Ausweis hast. Eine Bescheinigung über den befristeten Aufenthalt kostet 17 Złoty; die Anmeldung selbst ist kostenlos.
Wird bei der Anmeldung automatisch zugeteilt, wenn du noch keine hast. Falls eine Anmeldung nicht möglich ist, kannst du die PESEL bei jedem Gemeindeamt gesondert beantragen – dann brauchst du aber einen Grund, warum du sie benötigst.
Die Bescheinigung ist zehn Jahre gültig. Sie ist kostenlos, aber die Bearbeitung dauert – rechne mit mehr als einem Monat ab vollständigem Antrag. Beigefügte Nachweise dürfen nicht älter als 30 Tage sein.
Wer den Aufenthalt nicht registrieren lässt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wichtiger im Alltag: Banken, Arbeitgeber und Ämter verlangen die Bescheinigung regelmäßig – ohne sie wird vieles umständlich, auch wenn dein Aufenthaltsrecht davon rechtlich unberührt bleibt.
Sie begründet dein Aufenthaltsrecht nicht – das hast du als Unionsbürgerin ohnehin. Sie hält es nur fest und macht es nachweisbar.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Polen hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.