Foto: Frank Schulenburg · CC BY-SA 3.0

Aufenthalt: 90 Tage frei, dann anmelden

Als EU-Bürgerin darfst du dich 90 Tage ohne jede Formalität in Ungarn aufhalten. Wer länger bleibt, meldet sich vor dem 91. Tag bei der Ausländerbehörde und bekommt eine Anmeldebescheinigung – und danach die Adresskarte, das eigentliche Alltagsdokument.

Was geprüft wird

Wie überall in der EU wird nicht geprüft, ob man dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht trägt. Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt sein.

  • Zuständig ist die Ausländerbehörde OIF, nicht die Gemeinde
  • Nach der Anmeldung stellt das Regierungsamt die Adresskarte (lakcímkártya) automatisch aus
  • Jeder spätere Umzug wird beim Regierungsamt des neuen Wohnorts gemeldet
Deine LageWas du nachweist
Angestellt oder selbstständigdie Tätigkeit
StudiumEinschreibung an einer ungarischen Einrichtung
Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentnerausreichende Mittel für dich und deine Angehörigen UND Krankenversicherung

Die Schritte

3 Schritte
Anmeldebescheinigung beantragenNationale Generaldirektion der Fremdenpolizei (OIF)vor dem 91. Tag nach der Einreise
Mitbringen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Tätigkeit, der Einschreibung oder der Mittel
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis der Unterkunft
Adresskarte (lakcímkártya) erhaltenZuständiges Regierungsamt

Wird nach der Anmeldung automatisch ausgestellt. Sie ist im Alltag das Dokument, nach dem gefragt wird.

Sozialversicherungskarte (TAJ) beantragenNationaler Krankenversicherungsfonds (NEAK)

Bei Anstellung meldet dich der Arbeitgeber an. Wer nicht arbeitet, braucht die TAJ-Karte, um den rechtmäßigen Aufenthalt zu belegen.

In deinem Plan

Visum & Aufenthaltsrecht prüfen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

Zu meinem Plan →

Wie es bei anderen lief

Für Ungarn hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.