Foto: A.Savin · CC BY-SA 3.0

Aufenthalt: drei Monate frei, dann anmelden

Als EU-Bürgerin brauchst du für Griechenland weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis. Bis zu drei Monate darfst du dich ohne jede Formalität aufhalten. Wer länger bleibt, holt sich eine Anmeldebescheinigung – und dafür wird geprüft, wovon du lebst.

Was geprüft wird

Die Anmeldebescheinigung stellt die Polizei aus. Geprüft wird nicht, ob man dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht nach EU-Recht trägt – also ob du arbeitest, selbstständig bist, studierst oder ausreichende Mittel samt Krankenversicherung hast.

  • Die Bescheinigung gilt fünf Jahre und wird danach verlängert
  • Personalausweis oder Reisepass samt Kopie mitbringen
Deine LageWas du vorlegst
AngestelltBestätigung des Arbeitgebers
SelbstständigNachweis der Tätigkeit
Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentnerausreichende Mittel für den Lebensunterhalt UND Krankenversicherungsschutz
StudiumEinschreibung, ausreichende Mittel, vollständiger Krankenversicherungsschutz

Die Schritte

3 Schritte
Steuernummer (AFM) beantragenZuständiges Finanzamt (DOY)so früh wie möglich, gern vor dem Umzug

Ohne AFM kein Mietvertrag, kein Konto, kein Stromvertrag. Zusammen mit der AFM bekommst du den kleidarithmos – die Zugangsnummer für die Behördenportale.

Mitbringen
  • Personalausweis oder Reisepass
Sozialversicherungsnummer (AMKA) beantragenBürgerbüro (KEP) oder e-EFKAin den ersten Wochen

Pflicht für alle, die in Griechenland arbeiten oder versichert sein wollen. Ohne AMKA keine Anstellung.

Mitbringen
  • Ausweis
  • Nachweis der Adresse
Anmeldebescheinigung beantragenÖrtliche Polizeidienststellevor Ablauf des dritten Monats

Gilt fünf Jahre.

Mitbringen
  • Personalausweis oder Reisepass samt Kopie
  • Arbeitgeberbestätigung oder Nachweis ausreichender Mittel
  • Nachweis der Krankenversicherung

In deinem Plan

Visum & Aufenthaltsrecht prüfen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

Zu meinem Plan →

Wie es bei anderen lief

Für Griechenland hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.