Griechenland-Guide · Kapitel 2 von 10

Aufenthalt: drei Monate frei, dann anmelden
Als EU-Bürgerin brauchst du für Griechenland weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis. Bis zu drei Monate darfst du dich ohne jede Formalität aufhalten. Wer länger bleibt, holt sich eine Anmeldebescheinigung – und dafür wird geprüft, wovon du lebst.
Was geprüft wird
Die Anmeldebescheinigung stellt die Polizei aus. Geprüft wird nicht, ob man dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht nach EU-Recht trägt – also ob du arbeitest, selbstständig bist, studierst oder ausreichende Mittel samt Krankenversicherung hast.
- Die Bescheinigung gilt fünf Jahre und wird danach verlängert
- Personalausweis oder Reisepass samt Kopie mitbringen
| Deine Lage | Was du vorlegst |
|---|---|
| Angestellt | Bestätigung des Arbeitgebers |
| Selbstständig | Nachweis der Tätigkeit |
| Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentner | ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt UND Krankenversicherungsschutz |
| Studium | Einschreibung, ausreichende Mittel, vollständiger Krankenversicherungsschutz |
Die Schritte
Ohne AFM kein Mietvertrag, kein Konto, kein Stromvertrag. Zusammen mit der AFM bekommst du den kleidarithmos – die Zugangsnummer für die Behördenportale.
- Personalausweis oder Reisepass
Pflicht für alle, die in Griechenland arbeiten oder versichert sein wollen. Ohne AMKA keine Anstellung.
- Ausweis
- Nachweis der Adresse
Gilt fünf Jahre.
- Personalausweis oder Reisepass samt Kopie
- Arbeitgeberbestätigung oder Nachweis ausreichender Mittel
- Nachweis der Krankenversicherung
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Griechenland hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
