Griechenland-Guide · Kapitel 4 von 10

Wohnung finden
Mieten ist in Griechenland unkompliziert, wenn zwei Dinge stimmen: Du hast die AFM, und dir ist klar, dass du dich für drei Jahre bindest. Diese Mindestlaufzeit steht im Gesetz und ist keine Verhandlungssache des Vermieters.
Die Dreijahresregel
Wohnraummietverträge laufen in Griechenland von Gesetzes wegen mindestens drei Jahre – auch dann, wenn im Vertrag eine kürzere Zeit steht. Das schützt dich als Mieterin, bindet dich aber auch. Wer nur ein Jahr bleiben will, sollte das vorher offen ansprechen und die Ausstiegsregelung schriftlich festhalten.
Was beim Abschluss gebraucht wird
- AFM – ohne sie wird der Vertrag nicht beim Finanzamt eingetragen und ist praktisch wertlos
- Der Vermieter muss den Vertrag elektronisch beim Finanzamt anmelden; lass dir das bestätigen
- Kaution ist üblich, meist ein bis zwei Monatsmieten
- Strom, Wasser und Gemeinschaftskosten laufen häufig getrennt – frag nach den Gemeinschaftskosten (koinóchrista), sie können erheblich sein
Die Schritte
Auf die elektronische Anmeldung beim Finanzamt bestehen – daran hängt später auch dein Nachweis der Adresse.
- AFM
- Ausweis
Läuft über die AFM. Bei Übernahme eines bestehenden Anschlusses den Zählerstand schriftlich festhalten.
In deinem Plan
Wohnen: erste Monate sichernDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Griechenland hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
