Griechenland-Guide · Kapitel 1 von 10

Realistischer Zeitplan
Griechenland hat wenige harte Fristen, aber eine Reihenfolge, die man nicht umgehen kann. Am Anfang steht die Steuernummer AFM – sie ist der Schlüssel zu Wohnung, Konto und Verträgen. Wer sie früh hat, kommt zügig voran; wer erst vor Ort damit anfängt, wartet.
Die Steuernummer zuerst
Die AFM (Steuernummer) bekommst du beim zuständigen Finanzamt (DOY). Sie ist der griechische Schlüssel zu allem – vergleichbar mit dem codice fiscale in Italien. Ohne sie kannst du keinen Mietvertrag unterschreiben, kein Konto eröffnen und keinen Stromvertrag abschließen.
- Ein Wohnsitz in Griechenland ist für die AFM nicht Voraussetzung
- Mit AFM lässt sich die Wohnungssuche ernsthaft angehen
- Für die Anmeldung später brauchst du außerdem eine Krankenversicherung – klär vorher, wie deine aussieht
Was von Deutschland aus geht
- Europäische Krankenversicherungskarte für die Übergangszeit besorgen
- Bei Rentenbezug: das Formular S1 bei der deutschen Krankenkasse beantragen
- Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt vorbereiten
- Nachweise für die Anmeldebescheinigung zusammenstellen
Vor Ort
- AMKA (Sozialversicherungsnummer) beim Bürgerbüro KEP oder bei e-EFKA beantragen
- Mietvertrag abschließen – er läuft von Gesetzes wegen mindestens drei Jahre
- Bankkonto eröffnen
Anmeldebescheinigung
Wer länger als drei Monate bleibt, meldet sich bei der örtlichen Polizeidienststelle und bekommt eine Anmeldebescheinigung. Sie gilt fünf Jahre.
Wie es bei anderen lief
Für Griechenland hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
