Griechenland-Guide · Kapitel 6 von 10

Krankenversicherung
Griechenland hat ein staatliches Gesundheitssystem, aber der Zugang läuft anders als in Deutschland: Er hängt an der Erwerbstätigkeit. Wer arbeitet, ist über die Beiträge versichert. Wer nicht arbeitet, muss den Zugang eigens herstellen – und genau da wird es für Rentner und Selbstständige unübersichtlich.
Wie der Zugang entsteht
- Angestellte: Der Arbeitgeber meldet dich bei e-EFKA an, die Beiträge laufen über den Lohn
- Ohne Erwerbstätigkeit: Der Versicherungsschutz muss eigens hergestellt werden – das ist zugleich Voraussetzung für die Anmeldebescheinigung
- Rentner aus Deutschland: über das Formular S1 der deutschen Krankenkasse; damit wird der Anspruch nach Griechenland übertragen
- Für die Übergangszeit: die europäische Krankenversicherungskarte
Was in der Praxis dazukommt
Das öffentliche System ist grundsätzlich gut ausgebaut, in ländlichen Gegenden und auf den Inseln aber dünn. Viele Menschen mit mittlerem Einkommen haben zusätzlich eine private Versicherung, um Wartezeiten zu verkürzen und Fachärzte frei zu wählen.
Die Schritte
Deckt die Übergangszeit, nicht den Daueraufenthalt.
Voraussetzung ist die AMKA.
Damit wird der deutsche Anspruch auf das griechische System übertragen.
In deinem Plan
Krankenversicherung vergleichenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Griechenland hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
