Foto: A.Savin · CC BY-SA 3.0

Krankenversicherung

Griechenland hat ein staatliches Gesundheitssystem, aber der Zugang läuft anders als in Deutschland: Er hängt an der Erwerbstätigkeit. Wer arbeitet, ist über die Beiträge versichert. Wer nicht arbeitet, muss den Zugang eigens herstellen – und genau da wird es für Rentner und Selbstständige unübersichtlich.

Wie der Zugang entsteht

  • Angestellte: Der Arbeitgeber meldet dich bei e-EFKA an, die Beiträge laufen über den Lohn
  • Ohne Erwerbstätigkeit: Der Versicherungsschutz muss eigens hergestellt werden – das ist zugleich Voraussetzung für die Anmeldebescheinigung
  • Rentner aus Deutschland: über das Formular S1 der deutschen Krankenkasse; damit wird der Anspruch nach Griechenland übertragen
  • Für die Übergangszeit: die europäische Krankenversicherungskarte

Was in der Praxis dazukommt

Das öffentliche System ist grundsätzlich gut ausgebaut, in ländlichen Gegenden und auf den Inseln aber dünn. Viele Menschen mit mittlerem Einkommen haben zusätzlich eine private Versicherung, um Wartezeiten zu verkürzen und Fachärzte frei zu wählen.

Die Schritte

3 Schritte
Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmenvor dem Umzug

Deckt die Übergangszeit, nicht den Daueraufenthalt.

Bei e-EFKA versichert werdene-EFKA, bei Anstellung über den Arbeitgebermit Arbeitsbeginn

Voraussetzung ist die AMKA.

Formular S1 einreichen (bei Rentenbezug)Deutsche Krankenkasse beantragen, in Griechenland bei e-EFKA einreichen

Damit wird der deutsche Anspruch auf das griechische System übertragen.

In deinem Plan

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Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

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Wie es bei anderen lief

Für Griechenland hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.