Ganzen Südafrika-Guide lesen

Kruger National Park (ZA), Elefant, suedafrika
Foto: Dietmar Rabich · CC BY-SA 4.0

Aufenthalt: das Financially Independent Permit

Für finanziell unabhängige Auswanderer ohne südafrikanischen Arbeitgeber gibt es einen eigenen Weg: das „Financially Independent“-Permit nach Section 27(f) des Immigration Act. Der Unterschied zu fast jedem anderen Land in diesem Guide: Es ist von Anfang an eine DAUERHAFTE Aufenthaltserlaubnis (Permanent Residence), kein befristetes Visum, das später verlängert oder umgewandelt werden muss.

Voraussetzungen

Das Department of Home Affairs (DHA) verlangt wörtlich den Nachweis eines „prescribed minimum net worth“ von 12 Millionen Rand (rund 640.000 €) sowie eine Gebühr von 120.000 Rand (rund 6.400 €), die vor Ausstellung des Permits an das DHA zu zahlen ist – laut DHA „as determined from time to time by the Minister“, die Summe kann sich also ändern. Dazu kommen: ausgefülltes Formular BI-947, gültiger Reisepass, unbeglaubigte Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis (ab 18 Jahren), ärztliches Attest, Fingerabdrücke/Biometrie (ab 16 Jahren) und ein Gelbfieber-Impfnachweis, falls aus einem Risikogebiet eingereist wird.

So läuft die Antragstellung ab

Aus Deutschland wird ausschließlich bei der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München eingereicht – wörtlich von der Botschaft: „Prospective immigrants / applicants in Germany shall submit their complete applications for permanent residence permits in person and by appointment at the Embassy in Berlin or Consulate-General in Munich.“ Anders als beim normalen Kurzzeit-Visum (das ohne Termin läuft) ist hier also ein Termin nötig.

4 Schritte
Termin bei der Botschaft Berlin oder dem Generalkonsulat München vereinbarenBotschaft der Republik Südafrika, Berlin

Berlin: Tiergartenstr. 18, 10785 Berlin. München: Kontakt aktuell nur per E-Mail (munich.consular@dirco.gov.za) – die Botschaft weist selbst auf eine laufende Umstellung der Telefonanlage in München hin.

Bearbeitungsgebühr überweisen

In Euro an die Botschaft/das Konsulat, nicht an das DHA – mindestens 5 Werktage vor dem Termin per Banküberweisung, Barzahlung wird nicht angenommen. Das ist eine ANDERE, zusätzliche Gebühr als die 120.000 Rand an das DHA weiter oben.

Zum Termin erscheinen und die vollständigen Unterlagen abgeben
Mitbringen
  • Formular BI-947
  • Gültiger Reisepass
  • Unbeglaubigte Geburtsurkunde
  • Polizeiliches Führungszeugnis (ab 18 Jahren)
  • Ärztliches Attest
  • Nachweis des Nettovermögens (12 Millionen Rand)
Warten – die Botschaft selbst nennt keine feste Frist

Wörtlich von der Botschaft: „it may take up to 18 months and longer.“ Die Bearbeitung liegt beim südafrikanischen Home Affairs, nicht bei der Botschaft – von dort ist in der Zwischenzeit kein Status abrufbar.

In deinem Plan

Visum & Aufenthaltsrecht prüfen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

Zu meinem Plan

Wie es bei anderen lief

Für Südafrika hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Zum Vergleich

Aufenthalt und Visum in anderen Ländern

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.