Zypern-Guide · Kapitel 6 von 10

Krankenversicherung: GESY
Zypern hat 2019 ein allgemeines Gesundheitssystem eingeführt: GESY. Es ist beitragsfinanziert, deckt Hausärzte, Fachärzte, Krankenhaus und Medikamente ab und ist gemessen an den Beiträgen bemerkenswert günstig.
- GESY, Angestelltekostenlos2,65 % vom Brutto, kein fester Betrag
- GESY, Selbstständigekostenlos4,0 % vom Einkommen
Was du zahlst
- Beitragsbemessungsgrenze: 180.000 Euro im Jahr
- Der Beitrag fällt auf praktisch alle Einkommensarten an, nicht nur auf Lohn
- Bei Behandlungen gibt es kleine Zuzahlungen je Termin und Rezept
| Wer | Beitrag zu GESY |
|---|---|
| Angestellte | 2,65 % vom Bruttogehalt |
| Arbeitgeber zusätzlich | 2,90 % |
| Selbstständige | 4,00 % vom Einkommen |
| Rentner | 2,65 % von der Rente |
| Auf Dividenden, Zinsen, Mieten | 2,65 % |
Die Schritte
Die Hausärztin ist der Zugang zum System – Facharzttermine laufen über ihre Überweisung. Die Wahl lässt sich später ändern.
Was GESY nicht abdeckt und was in der Lücke passiert
Viele Zugezogene halten zusätzlich eine private Versicherung – teils für kürzere Wartezeiten, teils für die Behandlung außerhalb von GESY. Für die Übergangszeit ist sie ohnehin sinnvoll.
- Zahnbehandlung für Erwachsene ist weitgehend Selbstzahlung
- Private Kliniken außerhalb des Systems rechnen selbst ab
- Bis zur Registrierung greift die Europäische Krankenversicherungskarte nur für unaufschiebbare Behandlungen
- Bei Rentenbezug: Formular S1 der deutschen Kasse vorlegen
In deinem Plan
Krankenversicherung vergleichenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für Zypern hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
