Foto: Terabass · CC BY-SA 3.0

Die Checkliste

Anders als bei den EU-Zielen ist der erste Block keine Vorbereitung, sondern eine Bedingung. Ist er nicht erfüllt, gibt es keinen zweiten.

Zuerst: Gibt es überhaupt einen Weg?

  • Ehrlich prüfen, welche Kategorie auf dich zutrifft: Arbeitgeber, Versetzung im Konzern, außergewöhnliche Qualifikation, Investition, Familie, Studium.
  • Wenn keine zutrifft: Die Green-Card-Lotterie ist kostenlos und schadet nicht – aber ihre Ausstellung ist seit dem 23. Dezember 2025 ausgesetzt, ein Wiederaufnahmedatum gibt es nicht.
  • H-1B: mit dem Arbeitgeber klären, ob er die seit dem 21. September 2025 fällige Gebühr von 100.000 US-Dollar für Anträge aus dem Ausland trägt.
  • Nicht mit ESTA einreisen, um vor Ort zu suchen. Das ist kein Graubereich, sondern ein Risiko für jeden späteren Antrag.

Fast alles auf dieser Seite setzt einen bewilligten Aufenthaltsstatus voraus. Ohne ihn ist der Rest der Liste gegenstandslos.

Wenn der Weg steht

  • Visumkategorie mit einer Fachkanzlei prüfen lassen – bei US-Verfahren die Regel, nicht der Luxus.
  • Deutsche Kapitalanlagen und Fonds VOR dem Umzug steuerlich prüfen lassen.
  • Überbrückungskrankenversicherung für die Zeit bis zum Arbeitgeberschutz abschließen.
  • Krankenversicherungsplan des Arbeitgebers durchrechnen: Selbstbeteiligung und Jahreshöchstbetrag, nicht nur der Monatsbeitrag.

Erste Wochen im Land

  • Sozialversicherungsnummer in den ersten Tagen beantragen.
  • Bankkonto eröffnen und sofort mit dem Aufbau der Kredithistorie beginnen.
  • Führerschein: Frist des Bundesstaats klären und notieren.
  • Wohnung: Arbeitgeberbestätigung mitbringen und mit Vorauszahlungen rechnen.
  • Auto und Kfz-Versicherung organisieren, wo es ohne nicht geht.

Im ersten Jahr

  • Steuererklärung abgeben – Pflicht, auch für Angestellte.
  • Meldepflichten für deutsche Konten prüfen und einhalten.
  • Für das Umzugsjahr auch die deutsche Steuerseite erledigen.
  • Wenn eine Green Card das Ziel ist: mit dem Arbeitgeber klären, wann er das Verfahren startet.

Was sich ändern kann

Alle drei Punkte sind Momentaufnahmen. Für eine Entscheidung, die Jahre trägt, prüfe den Stand bei USCIS und dem Außenministerium selbst – nicht in einem Ratgeber, auch nicht in diesem.

  • Die H-1B-Einreisebeschränkung ist auf zwölf Monate ab dem 21. September 2025 befristet, sofern sie nicht verlängert wird.
  • Die Auswahl im gedeckelten H-1B-Verfahren ist seit dem 27. Februar 2026 nach Gehaltsstufen gewichtet statt zufällig.
  • Die Aussetzung der Diversity-Visa läuft, bis das Außenministerium die Überprüfung abgeschlossen hat.

Wie es bei anderen lief

Für die USA hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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