Kapitel 1 von 11

Realistischer Zeitplan in Bulgarien
Bulgarien ist ein unkomplizierter Umzug innerhalb der EU: kein Visum, keine Arbeitserlaubnis, und seit 2026 dieselbe Währung wie in Deutschland. Die eine Frist, die zählt, sind drei Monate – danach brauchst du die Aufenthaltsbescheinigung der Migrationsbehörde.
Was von Deutschland aus geht
- Europäische Krankenversicherungskarte für die Übergangszeit besorgen
- Bei Rentenbezug: Formular S1 bei der deutschen Krankenkasse beantragen
- Wohnungssuche starten – in Sofia, Varna, Plovdiv und Burgas lohnt der Vorlauf
- Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt vorbereiten
Vor Ort
- Wohnung anmieten – die Adresse brauchst du für die Anmeldung
- Bankkonto eröffnen
- Bei Anstellung: Der Arbeitgeber meldet dich bei Steuer und Sozialversicherung an
Aufenthaltsbescheinigung – die eine Pflicht
Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums die Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt. Mit ihr bekommst du die persönliche Nummer für Ausländer (LNCh) – und die brauchst du, um bei der Krankenkasse einen Hausarzt zu wählen.
Ohne Bescheinigung keine LNCh, ohne LNCh kein Hausarzt im öffentlichen System. Ausgewiesen wirst du allein deswegen nicht, ein Bußgeld ist aber möglich.
Passt dazu
- Auswandern während ArbeitslosigkeitArbeitslosengeld mitnehmen, Sperrzeit vermeiden
Wie es bei anderen lief
Für Bulgarien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.