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The Old Town of Plovdiv, Bulgaria, bulgarien
Foto: BrankaVV · CC BY-SA 4.0

Aufenthalt in Bulgarien: drei Monate frei, dann anmelden

Als EU-Bürgerin darfst du dich mit Personalausweis oder Reisepass drei Monate in Bulgarien aufhalten, ohne irgendetwas zu beantragen. Wer länger bleibt, holt sich bei der Migrationsbehörde die Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt. Eine Arbeitserlaubnis brauchst du nie.

Was geprüft wird

Wie überall in der EU wird nicht geprüft, ob man dich haben will, sondern ob dein Aufenthaltsrecht trägt. Eine der Voraussetzungen muss erfüllt sein.

  • Zuständig ist die Migrationsbehörde des Innenministeriums, in den Regionen die Abteilung Migration der Polizei
  • Die Bescheinigung soll sofort ausgestellt werden und darf nicht mehr kosten als ein Personalausweis für Bulgaren
  • Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt hast du das Recht auf Daueraufenthalt
Deine LageWas du nachweist
AngestelltBestätigung des Arbeitgebers
SelbstständigNachweis der selbstständigen Tätigkeit
StudiumEinschreibung, Krankenversicherung und eine Erklärung über ausreichende Mittel
Ohne Erwerbstätigkeit, auch Rentnerausreichende Mittel UND Krankenversicherung

Die Schritte

2 Schritte
Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt beantragenMigrationsbehörde des Innenministeriums, regional bei der Polizeiwenn du länger als drei Monate bleibst
Mitbringen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Arbeit, Selbstständigkeit, Einschreibung oder ausreichender Mittel
  • Nachweis der Krankenversicherung (ohne Erwerbstätigkeit)
  • Adresse in Bulgarien
Persönliche Nummer für Ausländer (LNCh) notieren

Du brauchst sie unter anderem, um bei der Krankenkasse einen Hausarzt zu wählen.

In deinem Plan

Visum & Aufenthaltsrecht prüfen

Dieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.

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Für Bulgarien hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.

Zum Vergleich

Aufenthalt und Visum in anderen Ländern

Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.

Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.