Singapur-Guide · Kapitel 3 von 10

Steuern
Hier liegt der eigentliche Grund, aus dem Singapur trotz aller Hürden attraktiv ist. Die Sätze sind niedrig, das Verfahren ist einfach, und im Verhältnis zu Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen – anders als bei den meisten Niedrigsteuer-Zielen.
Wann Singapur dich besteuert
Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in Singapur aufhältst oder arbeitest – auch dann, wenn dieser Zeitraum über zwei Kalenderjahre hinweg zusammenhängend läuft. Ansässige zahlen nach einem progressiven Tarif von 0 bis 24 Prozent; der Spitzensatz greift erst über einem zu versteuernden Einkommen von 1.000.000 SGD.
- Nicht-Ansässige zahlen auf Arbeitseinkommen pauschal – derzeit 24 Prozent, mindestens aber den Betrag nach dem Ansässigen-Tarif
- Es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer
- Steuererklärung einmal jährlich, Frist regelmäßig der 18. April online
- Die Steuer wird nicht vom Gehalt einbehalten – du zahlst im Folgejahr nach Bescheid
Auslandseinkünfte
Einkünfte aus dem Ausland, die eine Privatperson in Singapur bezieht, werden in aller Regel nicht besteuert. Wer also weiterhin eine deutsche Mietwohnung vermietet oder Dividenden aus einem deutschen Depot bezieht, versteuert das in Singapur normalerweise nicht.
Das heißt nicht, dass diese Einkünfte steuerfrei sind – Deutschland kann sie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen weiterhin besteuern, etwa Mieteinnahmen aus deutschem Grundbesitz. Die Frage ist nie „wo zahle ich nichts“, sondern „welcher Staat darf welchen Teil“, und die beantwortet das Abkommen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Singapur gilt das Abkommen vom 28. Juni 2004, geändert durch das Protokoll vom 9. Dezember 2019. Es regelt, welcher Staat welche Einkunftsart besteuern darf, und verhindert damit die Doppelbesteuerung, die ohne Abkommen entstehen könnte.
- Arbeitslohn für Tätigkeit in Singapur wird grundsätzlich in Singapur besteuert
- Die deutsche gesetzliche Rente bleibt in aller Regel in Deutschland steuerpflichtig
- Einkünfte aus deutschem Grundbesitz bleiben in Deutschland steuerpflichtig
- Für die Anwendung brauchst du eine Ansässigkeitsbescheinigung von IRAS
Der deutsche Wegzug
Melde dich in Deutschland ordentlich ab und beende die unbeschränkte Steuerpflicht sauber – halbe Lösungen mit einem verbliebenen Zimmer bei den Eltern führen dazu, dass Deutschland weiter dein Welteinkommen besteuert. Wer wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, sollte vor dem Umzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG prüfen lassen.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem PlanWie es bei anderen lief
Für Singapur hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.