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Aufenthalt in den V.A.E.: ohne Job, Firma oder Vermögen kein Visum
In die Emirate kommst du als Deutscher leicht hinein, aber nicht leicht zum Bleiben. Jedes Aufenthaltsvisum braucht einen Grund: einen Arbeitgeber, eine eigene Firma, einen Remote-Job mit festem Einkommen, eine Rente mit Vermögen oder eine große Investition. Ein Visum „einfach so“ gibt es nicht.
Kurz beantwortet
Ohne Visum darfst du 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben, aber nicht arbeiten. Zum Leben brauchst du ein Aufenthaltsvisum: über den Arbeitgeber (zwei Jahre), als Remote-Arbeiter mit mindestens 3.500 US-Dollar Monatsgehalt, als Fachkraft, Freelancer oder Selbstständiger (Green Visa, fünf Jahre), ab 55 mit Rente oder Vermögen (fünf Jahre) oder als Investor (Golden Visa, fünf oder zehn Jahre).
- Arbeitsvisum
- Angestellte; der Arbeitgeber beantragt · 2 Jahre, verlängerbar
- Virtual Work Visa
- Remote für eine Firma außerhalb der VAE, ab 3.500 US-Dollar/Monat · beim Antrag erfragen
- Green Visa
- Fachkräfte, Freelancer, Selbstständige, Investoren · 5 Jahre, ohne Sponsor
- Ruhestand
- ab 55, mit Einkommen oder Vermögen · 5 Jahre
- Golden Visa
- Investoren, Unternehmer, besondere Talente · 5 oder 10 Jahre, ohne Sponsor
Bevor es um Visa geht: die Lage in der Region
Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ab (Stand 10.10.2026). Die Sicherheitslage in der Region ist nach seinen Angaben unbeständig, es gibt wieder militärische Schläge gegen Ziele in der Region, und Sperrungen des Flugverkehrs sind möglich – auch für die Emirate.
Wer trotzdem auswandert, sollte sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen. Prüf die Reise- und Sicherheitshinweise vor dem Umzug noch einmal, sie ändern sich mit der Lage.
Ohne Visum: 90 Tage, aber nicht arbeiten
Die 90 Tage sind gut, um Wohnung und Job vor Ort zu suchen. Für das Leben in den Emiraten brauchst du danach eines der Aufenthaltsvisa unten.
- Deutsche brauchen für Urlaub, Geschäftsreisen ohne Arbeit und Besuche bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen kein Visum
- Arbeiten ist in dieser Zeit verboten – auch unbezahlt
- Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein
- Eingelassen wird nur, wer im Pass das Geschlecht „M“ oder „F“ eingetragen hat
Die Wege zum Aufenthaltsvisum
- Arbeitsvisum: Den Antrag stellt dein Arbeitgeber, nicht du. Es gilt zwei Jahre und kann verlängert werden. Damit hängt dein Aufenthalt an deinem Job
- Virtual Work Visa: Du lebst in den Emiraten und arbeitest für eine Firma außerhalb. Verlangt werden eine Krankenversicherung, ein Gesundheitstest, ein Nachweis der Arbeit im Ausland und ein Gehalt von mindestens 3.500 US-Dollar im Monat
- Green Visa: fünf Jahre für Fachkräfte, Freelancer und Selbstständige sowie Investoren und Geschäftspartner – ohne Arbeitgeber als Sponsor, mit der Möglichkeit, Ehepartner und Kinder nachzuholen
- Ruhestand: ab 55 Jahren und nach mindestens 15 Jahren Berufstätigkeit, egal wo. Dazu entweder ein Jahreseinkommen von mindestens 180.000 Dirham (in Dubai 240.000 Dirham) oder Immobilien im Wert von mindestens einer Million Dirham und Ersparnisse von mindestens einer Million Dirham. Gilt fünf Jahre
- Golden Visa: fünf oder zehn Jahre, unter anderem für Investoren ab zwei Millionen Dirham Kapital, Unternehmer mit innovativen Projekten und Menschen mit besonderen Talenten wie Ärzte, Wissenschaftler oder Promovierte
Was für jeden Weg gilt
So funktioniert die Legalisation Schritt für Schritt
Pflicht für alle ab 18 Jahren. Dazu kommt eine Sicherheitsüberprüfung.
Der Ausweis gehört zu jedem Aufenthaltsvisum. Läuft das Visum ab, läuft auch die Emirates ID ab.
Die Emirate sind nicht im Haager Apostille-Übereinkommen. Statt einer Apostille brauchst du die Legalisation: Vorbeglaubigung in Deutschland, dann die Endbeglaubigung durch das BfAA (22 Euro je Urkunde, außer bei Handelsurkunden), dann die Botschaft der VAE. Für Kinder wird zum Beispiel eine beglaubigte Geburtsurkunde verlangt.
Die 180-Tage-Regel
Wer mit einem normalen Aufenthaltsvisum mehr als 180 Tage am Stück außerhalb der Emirate verbringt, verliert es automatisch. Für die Rückkehr braucht man dann eine neue Einreiseerlaubnis. Wer wegen Studium, Arbeit oder Behandlung so lange weg war, kann sie von außerhalb beantragen – mit Begründung und 100 Dirham Strafe je angefangene 30 Tage im Ausland. Für Einwohner von Dubai gibt es diesen Weg laut Regierungsportal nicht.
- Inhaber eines Golden Visa sind von der Regel ausgenommen und können länger als sechs Monate wegbleiben
- Mit Golden Visa oder Green Visa reist du jederzeit direkt wieder ein, solange das Visum gültig ist
Verlängern, Überziehen, Kündigen
- Verlängern muss der Sponsor, also meist der Arbeitgeber, und zwar vor Ablauf
- Wer zu lange bleibt, zahlt seit der Vereinheitlichung 50 Dirham pro Tag – für Besuchs-, Touristen- und Aufenthaltsvisa gleich
- Wer das Land endgültig verlässt, muss das Visum offiziell kündigen lassen. Das kann nur der Sponsor. Hast du Familie mitgebracht, müssen erst deren Visa gekündigt werden, dann deins
Häufige Fragen
Wie lange darf ich als Deutscher ohne Visum in Dubai bleiben?
Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, für Urlaub, Besuche oder Geschäftsreisen. Arbeiten ist in dieser Zeit verboten, auch unbezahlt. Der Pass muss noch sechs Monate gültig sein.
Kann ich in Dubai leben und für meine deutsche Firma remote arbeiten?
Ja, mit dem Virtual Work Visa. Verlangt werden ein Gehalt von mindestens 3.500 US-Dollar im Monat, ein Nachweis der Arbeit außerhalb der VAE, eine Krankenversicherung und ein Gesundheitstest.
Brauche ich für die VAE eine Apostille?
Nein, die reicht nicht. Die Emirate sind nicht im Haager Übereinkommen. Deutsche Urkunden brauchen die Legalisation: Vorbeglaubigung, Endbeglaubigung beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und dann die Botschaft der VAE.
In deinem Plan
Visum & Aufenthaltsrecht prüfenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem PlanPasst dazu
- Auswandern ohne JobWas in der EU, der Schweiz und außerhalb erlaubt ist
- Dokumente fürs AuswandernApostille, Führungszeugnis, digitale Kopien
- ApostilleWer sie ausstellt und welches Land sie will
- Doppelte StaatsbürgerschaftSeit 2024 erlaubt – wo es trotzdem hakt
Wie es bei anderen lief
Für die V.A.E. hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Der Auswanderer-Brief
Alle vier Wochen das Wichtigste zum Auswandern
- Neue Gesetze, Fristen und Zahlen, die dich betreffen
- Neue Länder-Guides und Ratgeber
- Echte Geschichten von Ausgewanderten
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.