Vereinigtes Königreich-Guide · Kapitel 6 von 10

Für Angestellte ist die britische Steuer angenehm unkompliziert: Der Arbeitgeber führt sie ab, und die meisten geben nie eine Erklärung ab. Zwei Dinge überraschen trotzdem – das Steuerjahr und die National Insurance Number.
Das britische Steuerjahr läuft vom 6. April bis zum 5. April des Folgejahres. Alle Fristen, Freibeträge und Abrechnungen hängen an diesem Datum. Wer im Kopf mit dem Kalenderjahr rechnet, verschiebt sich um über drei Monate.
Als Angestellte oder Angestellter wird deine Steuer über „Pay As You Earn“ direkt vom Gehalt einbehalten und monatlich vom Arbeitgeber an HMRC abgeführt. In den meisten Fällen ist damit alles erledigt – eine jährliche Steuererklärung gibt es für dich nicht.
Die Self Assessment genannte Steuererklärung brauchst du unter anderem bei Selbstständigkeit, bei Mieteinnahmen und bei höheren Einkünften außerhalb des Gehalts. Die Fristen und die Frage, ob du betroffen bist, prüfst du direkt bei HMRC – die dortige Selbstauskunft ist der zuverlässigste Weg.
Sie ist deine Sozialversicherungsnummer und zugleich die Kennung, unter der dein Arbeitgeber Steuer und Beiträge abführt. Ohne sie kannst du zwar anfangen zu arbeiten, zahlst aber oft zu viel Steuer, bis sie vorliegt.
Im Zuzugsjahr bist du in beiden Ländern anteilig steuerpflichtig, und das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, wer was besteuern darf. Anders als bei EU-Zielen kommt hinzu, dass die britische Ansässigkeitsprüfung eigenen Regeln folgt und nicht schlicht an 183 Tagen hängt. Für dieses eine Jahr lohnt sich Beratung fast immer.
Vergiss die deutsche Seite nicht: Für das Zuzugsjahr gibst du in aller Regel auch in Deutschland noch etwas ab, unabhängig davon, was der britische Arbeitgeber einbehält.
In deinem Plan
Steuerliche Folgen klärenDieser Schritt steht in deinem persönlichen Plan – dort hakst du ihn ab, mit Frist, die sich nach deinem Umzugsdatum richtet.
Zu meinem Plan →Wie es bei anderen lief
Für das Vereinigte Königreich hat noch niemand einen Bericht geschrieben. Du wärst der Erste.
Die Angaben hier beziehen sich auf einen Wegzug aus Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten bei Abmeldung, Krankenversicherung und Steuern teils andere Regeln.
Quelle und Prüfdatum stehen am Ende des Kapitels. Behördenwege, Fristen und Beträge ändern sich – verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle. Dieser Guide ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.